Ecuador verfügt bereits über Vorschriften für den Einsatzón von bemannten Flugzeugen, bekannt alsúNur wie Drohne oder soétechnisch als RPAS.
Los Ferngesteuertes Flugzeugsystem – RPAS de engés, Es gibt bereits feste Vorschriften für den Betrieb.ón von Drohnen auf ecuadorianischem Territorium.
Zuvor konnten wir m. treffenás der Betriebón von Drohnen in Ecuador in diesem Beitrag:
In dieser neuen Folge, Wir aktualisieren die Informationenón basierend auf den amtlichen Vorschriften veröffentlicht am 4 November 2020 durch die Direktionón General der Luftfahrtón Zivilist von Ecuador – DGAC.
Verordnungen, die die “BetriebóAnzahl ferngesteuerter Flugzeuge (RPAs)”
Kunst. 2.- Anwendbarkeit.
- (ein) Die Anforderungen dieser Verordnung gelten für:
- (1) ferngesteuerter Flugbetrieb (RPAs) in Aktivitäten verwendet
Zivilisten, deren Gewicht (Zeit) máXimo beim Start (MTOW) Meer Superior a 0.25 Kilogramm und kleiner oder gleich 150 Kilogramm; und, - (2) Die Menschen, die ein RPA betreiben.
- (b) Der Betrieb ist verbotenón von m Flugzeugenás de 150 Kilogramm Gewicht
(Zeit) máSchlüssel abziehen (MTOW). Die AAC behält sich das Recht vor, auf Grundlage der Regelungen dieser Verordnung Sondergenehmigungen zu erteilen., im Zusammenhang mit Operationen mit RPAs, die, für ihren Charakterísticas tékonisch und für seinen Betriebszweck geeignetón, die von Unternehmen durchgeführt werden púöffentliche oder private Einrichtungen, die für die ausschließlichen Zwecke ordnungsgemäß anerkannt oder autorisiert sind
Forschungón altífica, Innovationón und Entwicklung. - (c) Diese Regeln sind es nichtán anwendbar für:
- (1) Betriebón von Modellflugzeugen.
- (2) Betriebón mit RPAs mit MTOW von weniger als 0.25 Kilogramm.
- feste Obos, Drachen, Raketen, und funkgesteuerte Flugzeuge und kostenlose Ballons
besetzt. - (4) Operationen der Streitkräfte, Zoll oder Polizeiízu National
innerhalb der áUmfang der Aufgaben.
- (b) Der Betrieb ist verbotenón von m Flugzeugenás de 150 Kilogramm Gewicht
- (1) ferngesteuerter Flugbetrieb (RPAs) in Aktivitäten verwendet
Kunst. 3.- Freizeitbetriebe.
Der Betrieb von RPAs, die ausschließlich Freizeitaktivitäten dienen, wird angepasstán zu den Betriebsvorschriftenón festgelegt in Kap.íB.
Kunst. 4.- ArbeitseinsätzeéGefangene.
ArbeitseinsätzeéGefangene, además die Betriebsvorschriften einzuhaltenón des Kapsítulo B y C, Sie müssen über eine entsprechende Betriebserlaubnis verfügen.ón gemäß den geltenden Vorschriften.
Kunst. 7.- Betriebón fahrlässig würde Angst vor Flugzeugen haben.
- (ein) La Operationón von RPAs müssen so durchgeführt werden, dass sie die Sicherheit des Betriebs nicht gefährdenéreas, von Menschen an der Oberfläche, ihres Eigentums und ihrer Tierwelt.
- (b) Der Betreiber eines RPA suspendiertá sofort der Flug, zu jeder Zeit, wenn die Sicherheit von Menschen, von Gütern und Fauna isté durch diesen Eingriff in Gefahr geratenón, oder wenn Sie nicht alle Anforderungen dieses Kapitels erfüllen könneníLeckage.
- (c) Der Betrieb wurde gem. unterbrochenún im wörtlichen Sinne (b) wird nicht fortgesetztán solange die Bedingungen vorliegen, die die Gefahr erzeugenén vorhanden.
Kunst. 14.- Weltraumoperationenékontrollierter Häftling.
Ost á Betrieb verbotenón von RPA im Raum aékontrollierter Häftling, es sei denn, es liegt eine Genehmigung vorón des AAC für diesen Vorgangón.
Kunst. 16.- Betriebsstundenón.
Salvenautorisierungón Sonderausgabe Moún Kapitel D dieser Verordnung, RPAs seinán in den Stunden zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang betrieben; und unter meteorologischen Bedingungenóvisuelle Fluglogik (VMC).
Kunst. 17.- Höhe máFlug xima.
La Operationón der RPAs dürfen nicht überschritten werdená ein Ningún Moment eine Flughöhe von 400 Kuchen (122 Meter) auf dem Gelände (AGL).
Kunst. 18.- Operationen an den ZäuneníEin Ass von einem FliegeróDromo, Hubschrauberlandeplatz, verbotene Zonen, Sperrgebiete, immaterielle Zonen, ásensible Bereiche, SchichtéGics und Sicherheitszonen des Staates.
RPAs sind es nichtán operiert:
- (ein) In einem Abstand gleich oder größer als 9 kilóMeter (5 NM) des líMilben oder Grenzen jeglicher Luftódromo oder staatliche Sicherheitszonen oder in einer Entfernung gleich oder größer als 0.9 kilóMeter (0.5 NM) des líMilben oder Grenzen eines Hubschrauberlandeplatzes, was auch immer sich herausstelltáEs ist restriktiv.
- (b) In verbotenen Bereichen, Sperrgebiete, gesetzlich festgelegte immaterielle Zonen und staatliche Sicherheitszonen.
- (c) Im Umkreis von 9 kilóMeter (5 NM) einer Waldbrandzone.
- (D) In der Nähe von Personen oder Eigentum, deren Betriebóstellt keinen Verstoß darón von ihm
persönliche und familiäre Privatsphäre. - (e) In einer Entfernung von weniger als 150 Meter (500 ft) von Deprivationszentrenón von Freiheits- oder Rehabilitationszentrenón sozial; außer der Operationón der RPAs des National Care Serviceón Umfassend für Erwachsene, denen die Freiheit entzogen ist, und jugendliche Straftäter (SNAI) dass sie aufgrund ihrer Befugnisse und ihrer eigenen Sicherheitsüberwachungsaktivitäten im CPL und CRS diese durchführen müssen.
Kunst. 25.- Aufzeichnung.
Jeder RPA-Besitzer, muss das Luftfahrzeug bei der Direktion anmeldenón General der Luftfahrtón Zivil, in Übereinstimmung mit dem Folgenden:
- ein) Für Dienstleistungen für ArbeitsplätzeéGefangene. – RPA, dessen Gewicht (Zeit) máStartzeit (MTOW) gleich oder größer ist als 0.5 Kilogramm und nicht größer als 150 Kilogramm.
- b) Für Freizeitaktivitäten. – RPA, dessen Gewicht (Zeit) máStartzeit (MTOW) gleich oder größer ist als 2 Kilogramm und nicht größer als 150 Kilogramm.
Verwenden: Die RPAs sind in den Literalen nicht vorgesehen) y b) aus diesem Abschnittón sind von der Einhaltung des Registers ausgenommen.
Kunst. 26.- Versicherung.
- Von 0,25 kg bis 25 kg Gewicht (Zeit) máStartzeit (MTOW) – USD 3.000,00
Von más de 25 kg bis 50 kg Gewicht (Zeit) máStartzeit (MTOW) – USD 6.000,00
Von más de 50 kg bis 150 kg Gewicht (Zeit) máStartzeit (MTOW) – USD 12.000,00
Dies ist eine Zusammenfassung einiger KunstwerkeíRegulierungsärsche, was in seiner Gesamtheit sein kanníaus diesem Raum:
5-DGAC-DGAC-2020-0110-R-Regulation-of-RPAs